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Unter das Sozialrecht fallen - vereinfacht gesagt - die meisten Leistungen des Staates an die Bürger im weitesten Sinne, wie zum Beispiel
Gerne berate und vertrete ich Sie bei der Antragstellung und insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche nach Ablehnung von beantragten Leistungen. Das Sozialversicherungsrecht ist ein Teilgebiet des
Sozialrechts. Hierunter fallen also zum Beispiel Anträge, Widerspruchs- und Klageverfahren unter anderem in den Bereichen:
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