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Fast jede dritte Ehe wird inzwischen geschieden. Im
Zusammenhang mit einer Trennung treten viele Fragen auf. Gerne unterstütze und berate ich Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Fragen unter anderem im Zusammenhang mit:
In diesen und weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten setze ich Ihre Ansprüche durch, bzw. wehre diese ab. Letzteres insbesondere bei vom Sozialamt geltend gemachten Elternunterhalt bei Unterbringung der Eltern im Pflegeheim. Zum Familienrecht im weiteren Sinne gehört auch das Erbrecht. Hiervon ist früher oder später jeder betroffen, sei es als möglicher Erbe oder als Erblasser. Ich berate und vertrete Sie in Fragen rund um die Vermögensnachfolge und Testamentsgestaltung, als auch bei der Vermögensübernahme und bei Streitigkeiten unter den einzelnen Erben. Mein Ziel ist eine weitestmögliche Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Insbesondere in folgenden Angelegenheiten werde ich gerne für Sie tätig:
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